Im neuen Jahr beginnt nun endlich auch wieder die wirkliche Arbeit in den Ausschüssen. Sie sind einer der Orte, an welchen man wirklich etwas für das Land bewegen kann. Hier werden Gesetzentwürfe oder Richtlinien mitunter bis ins kleinste Detail überarbeitet.
Im Wirtschaftsausschuss habe ich mich in der vergangenen Woche mit den Corona-Wirtschaftshilfen beschäftigen dürfen. Seit 07. Januar können die erweiterten Überbrückungshilfen IV für die von den Pandemiebestimmungen betroffenen Unternehmen beantragt werden. Diese gelten für den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Mit dabei ist auch die Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen wie bspw. 2G oder 2G plus Regelungen.
Durch diese können den Unternehmen zusätzliche Sach- und Personalkosten entstehen, welche bei der Beantragung der Überbrückungshilfe IV berücksichtigt werden können. Zusätzlich existiert auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Neben der Tatsache, dass die Pandemie irgendwann enden muss, werde ich mich in den kommenden Jahren weiterhin dafür einsetzen, dass die Sorgen der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin Gehör finden. Weshalb ich auch darauf achten werde, dass diese Überbrückungsgelder praxisnah vergeben werden.