Gerald Ullrich
Sonderregelung bei Mitgliedsbeiträgen für Vereine verlängert
Vereinsmitglieder können jedoch nicht auf die Zahlung ihrer Beiträge verzichten oder diese zurückfordern, wenn das Vereinsangebot aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (beispielsweise ausgefallene Übungsstunden oder Sportkurse), so der FDP-Politiker weiter. Nähere Informationen sind über das Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten erhältlich (Tel. 03693/5492260; E-Mail: gerald.ullrich.wk@bundestag.de).