Gerald Ullrich

Untätigkeit der Bundesregierung wird Netzausbau auf Jahre behindern!

Das drohende Absinken der Eigenkapitalzinssätze wird die Investitionsbereitschaft in neue Netze erheblich abschwächen, insbesondere von kommunalen Versorgern und Stadtwerken. Hauptursache ist, dass die Berechnungsgrundlage bei weitem nicht mehr zeitgemäß ist. Die Bundesregierung hat es verpasst, mit neuen Maßstäben auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Die Netzstabilität ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Bundesrepublik und wird hierdurch leichtsinnig aufs Spiel gesetzt, wenn Investitionen ausbleiben.

Man kann der Bundesnetzagentur (BNetzA) nur bedingt vorwerfen, veraltete Gesetzesvorgaben umzusetzen. Denn die ursprüngliche Berechnung der Eigenkapitalzinssätze war weder auf eine Negativzinspolitik der Zentralbanken, noch auf die Anforderungen der Energiewende ausgelegt. Die Regierung kann dieses Thema aber nicht auf die lange Bank schieben, nur weil es komplex ist. Denn nach der Festlegung durch die BNetzA kann eine Änderung voraussichtlich nur mit erheblichen Aufwand und Kosten durchgesetzt werden.
 

Hintergrund: Am 25. August endete die Frist zu Stellungnahme für den Entwurf der Bundesnetzagentur zur 4. Regulierungsperiode welche die Höhe der Eigenkapitalzinssätze für Elektrizitätsnetzbetreiber festlegt. (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2021/BK4-21-0055/BK4-21-0055_Verfahrenseinleitung_Konsult.html?nn=358956)

Die Elektrizitätsnetzbetreiber können nicht frei über die von ihnen erhobenen Preise bestimmen. Aufgrund des logischen Monopols bei den Energienetzen werden die Preise von der Bundesnetzagentur reguliert. Der Eigenkapitalzinssatz wiederrum gibt an, wie viel die Netzbetreiber über den eigentlichen Investitionskosten ihre Investition abschreiben können. Der Zinssatz wird voraussichtlich von 6,9% auf 4,59% gesenkt. Bei der Berechnung wird auch auf Elemente außerhalb der Energiewirtschaft zurückgegriffen, etwa auf Zinssätze der Europäischen Zentralbank.