Gerald Ullrich

Transparenzregister verursacht Bürokratiewelle für Vereine und Mittelstand!

Die Bundesregierung lädt ihre Versäumnisse mit dem geplanten Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz bei Vereinen und Unternehmen ab. Anstatt ehrenamtlich Engagierte und Unternehmer gerade inmitten der Corona-Krise mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten, muss die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben in Sachen Digitalisierung machen. Wir brauchen digitale Lösungen, um die Register zusammenzuführen, so dass die Informationen nur einmal eingetragen werden müssen. Insbesondere dem hart gebeutelten Mittelstand werden damit weitere Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Auch die Verantwortungsträger in Vereinen und Unternehmen haben ein Recht auf Datenschutz. Daher ist es inakzeptabel, dass nahezu jedermann über das Transparenzregister Zugriff auf private Informationen, wie Geburtsdaten und Adressen erlangen kann. Diese Informationen dienen alleine der Bekämpfung von Geldwäsche und dürfen auch nur den dafür zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass neben der privaten Zeit für das Allgemein- und Vereinswohl nun auch noch wichtige private Daten veröffentlicht werden müssen. Wir als FDP-Bundestagsfraktion werden uns im Gesetzgebungsverfahren für digitale Lösungen statt neuer bürokratischer Belastungen und für einen angemessenen Datenschutz beim Transparenzregister einsetzen. Ich selbst habe schon vor Monaten eine Erneuerung der One-Stop-Shop Strategie der Bundesregierung gefordert.

Hintergrund: Mit dem geplanten Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz der Bundesregierung wird eine Bürokratiewelle auf Vereine und Unternehmen in Südthüringen zurollen. Dies wird bürokratische Belastungen für Vereine und Mittelstand infolge des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes der Bundesregierung zur Folge haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich künftig auch Vereine und Unternehmen in das Transparenzregister eintragen müssen, das zur Bekämpfung von Geldwäsche eingeführt wurde.

Die Eintragung im Vereins- bzw. Handelsregister wie bisher soll nicht mehr ausreichen, was doppelte Arbeit für die Betroffenen bedeutet.